AML-Richtlinie (Anti-Geldwäsche) – Loonieplay Casino
Stand: 2026 | Marke: Loonieplay Casino | Domain (DE): loonie-play.de
Diese Anti-Geldwäsche-Richtlinie („AML-Policy“) beschreibt die Grundsätze und Verfahren von Loonieplay Casino zur Verhinderung, Erkennung und Meldung von Geldwäsche, Vortaten der Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung. Sie gilt für alle Nutzerkonten, Ein- und Auszahlungen sowie spielbezogenen Transaktionen auf unseren Websites und Diensten, die von Kingside Push Ltd. betrieben werden.
1. Zweck und Geltungsbereich
Wir setzen risikobasierte Maßnahmen ein, um Missbrauch unserer Services zu verhindern. Diese AML-Policy gilt insbesondere für:
- Registrierung, Identitäts- und Altersprüfung (KYC),
- Einzahlungen und Auszahlungen über unterstützte Zahlungsarten (z. B. VISA, Mastercard, Apple Pay, Google Pay, Interac sowie Kryptowährungen wie BTC, ETH, USDT, USDC, XRP u. a.),
- Transaktionsüberwachung und Betrugsprävention,
- Maßnahmen bei Verdachtsfällen, einschließlich Kontobeschränkungen,
- Aufbewahrung und Schutz von Daten und Nachweisen.
2. Regulatorischer Rahmen
Loonieplay Casino wird von Kingside Push Ltd. betrieben und ist unter einer Comoros (AOFA)-Lizenz tätig. Unabhängig vom Lizenzsitz orientieren wir unsere Kontrollmechanismen an international anerkannten AML-Standards (u. a. FATF-Ansätze) und wenden ein risikobasiertes Prüf- und Überwachungssystem an.
3. Grundprinzipien unseres AML-Programms
- Risikobasierter Ansatz: Intensität der Prüfungen richtet sich nach Risikoindikatoren (z. B. Transaktionsmuster, Zahlungsmittel, Jurisdiktionen).
- Know Your Customer (KYC): Wir verifizieren Identität, Alter und ggf. Zahlungsquellen.
- Transaktionsmonitoring: Laufende Überwachung von Ein- und Auszahlungen und spielbezogenen Aktivitäten.
- Dokumentation & Nachvollziehbarkeit: Relevante Vorgänge werden protokolliert und bei Bedarf überprüfbar gehalten.
- Kooperation: Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern, Compliance-Partnern und (wo erforderlich) zuständigen Behörden.
4. Kundenidentifizierung (KYC) und Verifizierung
Zur Einhaltung unserer AML-Pflichten können wir jederzeit eine Verifizierung verlangen – insbesondere vor der ersten Auszahlung, bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte oder bei Auffälligkeiten. KYC kann umfassen:
- Identitätsnachweis: amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis/Reisepass/Führerschein, je nach Zulässigkeit).
- Adressnachweis: z. B. Versorgerrechnung, Kontoauszug oder behördliches Schreiben (in der Regel nicht älter als 3 Monate).
- Zahlungsmittelnachweis: Nachweis der Inhaberschaft (z. B. teilweise geschwärztes Foto der Karte, Wallet-Signatur, Screenshot aus dem Online-Banking – nur soweit erforderlich).
- Quelle der Mittel / Quelle des Vermögens: zusätzliche Nachweise bei erhöhtem Risiko oder außergewöhnlichen Volumina (z. B. Gehaltsnachweise, Verkaufsverträge, Steuerunterlagen), soweit angemessen.
- Altersprüfung: Wir akzeptieren keine Minderjährigen. Der Zugang ist nur Personen gestattet, die das gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht haben.
Wenn Dokumente unvollständig, unleserlich oder widersprüchlich sind, können wir weitere Nachweise anfordern. Solange die Verifizierung nicht abgeschlossen ist, kann das Konto eingeschränkt werden (z. B. Auszahlungen gesperrt).
5. Akzeptierte Zahlungsmethoden und Regeln zur Zahlungsabwicklung
Wir unterstützen unterschiedliche Zahlungsarten, darunter Karten, E-Wallet-/Wallet-Lösungen und Kryptowährungen. Es gelten folgende AML-Grundsätze:
- Kontoinhaberprinzip: Einzahlungen und Auszahlungen müssen grundsätzlich über Zahlungsmittel erfolgen, die dem Kontoinhaber gehören.
- Rückzahlung über ursprüngliche Methode: Soweit möglich, erfolgen Auszahlungen bevorzugt auf die ursprünglich verwendete Einzahlungsmethode (oder eine verifizierte Alternative).
- Keine Drittzahlungen: Wir akzeptieren keine Einzahlungen von Dritten und zahlen nicht an Dritte aus.
- Krypto-Transaktionen: Bei Kryptowährungen können zusätzliche Prüfungen (z. B. Wallet-Risikoanalyse, Herkunftsprüfung) erfolgen. Ein- oder Auszahlungen aus Hochrisikoquellen (z. B. Darknet-Märkte, Mixer/Tumbler) können abgelehnt werden.
6. Transaktionsüberwachung und Risikoindikatoren
Wir überwachen Transaktionen und Nutzungsverhalten, um verdächtige Muster zu erkennen. Beispiele für Risikoindikatoren sind u. a.:
- Ungewöhnlich hohe oder schnell ansteigende Einzahlungs-/Auszahlungsvolumina.
- „Minimal-Spiel“ (z. B. Einzahlung und sofortige Auszahlung ohne plausibles Spielverhalten).
- Häufige Ein- und Auszahlungen in kurzer Zeit („Structuring“/Smurfing).
- Nutzung mehrerer Konten, Geräte oder Zahlungsmittel zur Umgehung von Limits.
- Widersprüche zwischen KYC-Daten und Zahlungsdaten.
- Verbindungen zu sanktionierten Personen/Listen oder Hochrisiko-Jurisdiktionen.
7. Enhanced Due Diligence (EDD) – verstärkte Sorgfalt
Bei erhöhtem Risiko wenden wir verstärkte Prüfungen an. EDD kann ausgelöst werden durch z. B. hohe Beträge, komplexe Zahlungsstrukturen, auffällige Krypto-Herkunft oder negative Medienberichte. In solchen Fällen können wir:
- zusätzliche Dokumente anfordern (Quelle der Mittel/Vermögens),
- Auszahlungen verzögern, bis die Prüfung abgeschlossen ist,
- Limits anpassen oder das Konto vorübergehend einschränken,
- bei Bedarf das Konto schließen und Auszahlungen nur nach erfolgreicher Prüfung vornehmen.
8. Sanktionen, PEPs und Hochrisiko-Jurisdiktionen
Wir führen (direkt oder über Dienstleister) Prüfungen gegen relevante Sanktionslisten und Watchlists durch. Zusätzlich können wir prüfen, ob ein Kunde eine politisch exponierte Person (PEP) ist oder in Verbindung zu einer PEP steht. Kunden aus Hochrisiko-Jurisdiktionen oder mit Sanktionsbezug können abgelehnt oder zusätzlichen Prüfungen unterzogen werden.
9. Maßnahmen bei Verdacht und Meldungen
Wenn wir einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung feststellen, können wir – abhängig vom Einzelfall und unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben – folgende Maßnahmen ergreifen:
- Anforderung zusätzlicher Informationen/Dokumente,
- vorübergehende Sperrung von Ein- oder Auszahlungen,
- Einfrieren von Geldern, soweit rechtlich erforderlich,
- Schließung des Kontos bei Verstoß gegen Regeln/AGB,
- Meldung an zuständige Stellen/Behörden, sofern erforderlich.
Aus Sicherheits- und Compliance-Gründen können wir nicht immer offenlegen, ob und welche Meldungen vorgenommen wurden („Tipping-off“-Grundsatz, soweit anwendbar).
10. Aufbewahrung von Unterlagen und Datenschutz
Wir speichern KYC-Unterlagen und AML-relevante Informationen nur so lange, wie es für die Erfüllung unserer rechtlichen und vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Der Zugriff ist auf autorisierte Personen beschränkt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf loonie-play.de.
11. Auszahlungsregeln und Limits
Zur Risikosteuerung können Limits gelten. Derzeit beträgt das Auszahlungslimit C$5.000 pro Woche (oder der Gegenwert in der Auszahlungswährung). Wir behalten uns vor, Auszahlungen bis zum Abschluss der Verifizierung und/oder AML-Prüfung zurückzuhalten, sofern dies erforderlich ist.
12. Verantwortlichkeiten und Schulung
Wir unterhalten interne Kontrollen und – soweit erforderlich – geschulte Compliance-Ansprechpartner. Mitarbeitende, die mit Zahlungen, Verifizierung oder Risikofällen befasst sind, werden regelmäßig zu AML-, Betrugs- und Datenschutzthemen sensibilisiert.
13. Änderungen dieser AML-Policy
Wir können diese AML-Policy jederzeit aktualisieren, um rechtliche, regulatorische oder betriebliche Änderungen zu berücksichtigen. Die jeweils aktuelle Version ist auf loonie-play.de verfügbar. Wesentliche Änderungen werden, soweit angemessen, auf der Website bekannt gegeben.
14. Kontakt
Wenn Sie Fragen zu dieser AML-Policy oder zu Verifizierungsanforderungen haben, kontaktieren Sie bitte unseren Support über die auf loonie-play.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
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